Mrz
27
2010
… dass wir immer noch keinen Fernseher besitzen.
Seit ich meinen Fernseher vor Jahren entsorgt habe (übrigens: Die GEZ verlangt in so einem Fall tatsächlich eine Auskunft darüber _was_ man mit dem Gerät angestellt hat), bekomme ich in regelmäßigen Abständen zunehmend unfreundlich formulierte Anschreiben, die mich darauf hinweisen, dass ich mich strafbar mache, sollte ich inzwischen nun doch wieder ein TV Gerät haben und es nicht anmelden.
Daher solle ich doch den jeweils beigefügten Fragebogen ausfüllen und mir damit “weitere Unannehmlichkeiten ersparen”. Grmblf.
Das Ding ist: Die gehen einem nicht von den Hacken! Ich habe mich jetzt mal ein wenig schlau gemacht ob ich die Schreiben eigentlich sicher ignorieren kann und fand letztlich eine ganze Reihe von Informationen (nicht zuletzt im Rundfunkstaatsvertrag)
Am kompaktesten wird der Sachverhalt hier in der FAQ des Datenschutzzentrum Nordrhein-Westfalen zusammengefasst: https://www.datenschutzzentrum.de/faq/gez.htm#5
Zusammengefasst: Sobald man IRGENDEIN GEZ pflichtiges Gerät betreibt (also ein Radio, oder auch ein sogenanntes “neuartiges Rundfunkempfangsgerät” wie ein Handy oder einen PDA mit Internetzugang), darf man von der GEZ angeschrieben werden.Überhaupt: Allein durch die genannte Auswahl an Geräten wird aus der GEZ Einstiegsgebühr eher so eine Art Zwangssteuer. Ich frage mich, warum es nicht auch so gehandhabt wird und die sich den GEZ Apparat sparen.
Auskunftspflichtig ist man jedenfalls – korrekte Anmeldung aller Geräte vorausgesetzt - wohl nicht, zumindest nicht wenn es nach der Aussage der Brandenburgischen Landesdatenschutzbeauftragten geht.
Ich für meinen Teil habe dem aktuellen Schreiben jezt eine Notiz beigefügt, dass ich bitte, von weiteren Nachfragen abzusehen und verspreche, mich ggf. proaktiv zu melden.
Sie werden in 5 Monaten wieder schreiben, seufz.Nervig das.